Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB BB 10/2013 S. 292

Offenlegungspflicht: Verspätungen werden billiger

Kleine Kapitalgesellschaften können rückwirkend für Geschäftsjahre, die nach dem 30. 12. 2012 begonnen haben, mit geringeren Strafen bei Verstößen gegen die Offenlegungspflicht rechnen. Einem entsprechenden Gesetz hat der Bundestag vor Kurzem zugestimmt. Die Ordnungsgelder werden demnach größenspezifisch vergeben:

  • Kleinstkapitalgesellschaften müssen „nur” 500 € und

  • kleine Kapitalgesellschaften 1.000 € zahlen.

Bereits verhängte höhere Ordnungsgelder können reduziert werden.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Betriebswirtschaftliche Beratung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen