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Auswirkungen des neuen Gerichts- und Notarkostenrechts auf das Gesellschaftsrecht
Der Gesetzgeber regelt die Kosten der Gerichte und Notare deutlich übersichtlicher
Am ist das neue Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) in Kraft getreten. Es ist Bestandteil des 2. Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (BGBl 2013 I S. 2586). Die Neuregelungen des GNotKG wirken sich u. a. auf Vorgänge rund um die GmbH aus. Änderungen ergeben sich dabei insbesondere im Bereich der Notarkosten. Die Kosten für die Eintragungen im Handelsregister richten sich weiterhin nach der bereits am in Kraft getretenen Handelsregistergebührenverordnung (§ 58 GNotKG).
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Entwicklung und Strukturen des neuen Kostenrechts
[i]Umfassende Modernisierung des JustizkostenrechtsDas nun in Kraft getretene GNotKG bildet den Schlusspunkt einer bereits 2011 begonnenen Modernisierung des Justizkostenrechts. Durch das 1. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG) vom wurde bereits das Vergütungsrecht der Rechtsanwälte grundlegend durch Abschaffung der BRAGO und Einführung des RVG geändert. Die Notargebühren wurden zuletzt zum angehoben und bedurften, insbesondere für Notare in strukturschwachen Regionen, einer spürbaren Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung. Das Erhöhungsvolumen des GNotKG beläuft sich zwischen 11 und 20 %. Die Anpassung der Gebührenhöhe ist allerdings nicht der Schwerpu...