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Bilanzierung übernommener Verpflichtungen
Erneuter Versuch des Bundesrats, Einschränkungen durchzusetzen
Nächste [i]Ortmann-Babel/ Bolik/Füldner, Gestaltungsüberlegungen zur Hebung stiller Lasten in der Steuerbilanz, StuB 9/2012 S. 331 NWB FAAAE-08903 Runde im Konflikt zwischen höchstrichterlicher Rechtsprechung und Finanzverwaltung: Während der BFH Anschaffungsvorgänge stets als erfolgsneutral beurteilt, die grundsätzlich keine Erwerbsgewinne auslösen können , möchte das BMF aus fiskalischen Gründen die Besteuerung gerade solcher Erwerbsgewinne erreichen . Der Gesetzgeber steht damit vor der Aufgabe, Regelungen zu schaffen, die den Wunsch der Finanzverwaltung in – der Rechtsprechung widersprechendes – Recht gießen. Nach zwei erfolglosen Vorschlägen hat der Bundesrat am einen erneuten Vorstoß gewagt .
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Neues Gestaltungspotenzial bei Passivierungsbeschränkungen
Abweichend [i]Stille Lasten durch Passivierungsbeschränkungen vom Grundsatz der Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Bilanzierung hat der Gesetzgeber aus fiskalischen Gründen die Möglichkeit zur Bildung von Rückstellungen für die Steuerbilanz beschränkt. Dies gilt insbesondere für Drohverlustrückstellungen (§ 5 Abs. 4a EStG) und Pensionsrückstellungen (§ 6a EStG). Für alle Rückstellungen gelten zudem die restriktiven Bewertungsvorgaben des § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG. Weil handelsbilanziell aufgrund des Imparitätsprinzips bereits auszuweisende Be...