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Die neue Lohnsteuer-Nachschau nach § 42g EStG
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Ort der Lohnsteuer-Nachschau
[i]Ermächtigungen des Prüfers Nach dem Willen des Gesetzgebers dient die Lohnsteuer-Nachschau dazu, die ordnungsgemäße Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer sicherzustellen (§ 42g Abs. 1 EStG). Hierfür ist der Prüfer ermächtigt,
unangekündigt
während der üblichen Geschäftszeiten
die Geschäftsräume und Geschäftsgrundstücke von Personen zu betreten,
die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausüben.
[i]Zutritt zu Wohnräumen nur in Ausnahmefällen Der Zutritt zu Wohnräumen von Arbeitgebern oder Arbeitnehmern ist gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erlaubt.
II. Zeitraum und Gegenstand der Prüfung
[i]Übliche GeschäftszeitenDie Lohnsteuer-Nachschau hat ausschließlich während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten zu erfolgen (§ 42g Abs. 2 Satz 1 EStG). Eine Vornahme der Prüfung ist daher laut Gesetzeswortlaut außerhalb der Geschäftszeiten nicht möglich, selbst wenn im Unternehmen schon oder noch gearbeitet wird.
[i]Vorzulegende Unterlagen Im Zuge der Lohnsteuer-Nachschau kann der Prüfer die Vorlage der Lohn- und Gehaltsunterlagen, der Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und anderer Urkunden verlangen.
[i]Auskunftspflicht Arbeitgeber, Arbeitnehmer und P...