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Das MicroBilG aus Anwender- und Prüfersicht
Zahlreiche Unklarheiten in der Bilanzierungspraxis
Das Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) ist nun seit mehr als acht Monaten in Kraft . Durch das MicroBilG wurde im Rahmen des § 267a HGB die neue Unternehmenskategorie der Kleinstkapitalgesellschaft (als Unterkategorie der kleinen Kapitalgesellschaft) geschaffen. Ziel des MicroBilG war es, diese Kleinstkapitalgesellschaften von Rechnungslegungs- und Offenlegungsvorschriften zu entlasten . Von der Idee des Gesetzgebers, die kleinsten der kleinen Kapitalgesellschaften und diesen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften von „unnötiger Bürokratie“ zu befreien und ihnen das Bilanzieren leichter zu machen, ist die Praxis im Moment jedoch noch weit entfernt. Zu viele Unklarheiten und offene Fragen gehen mit der Nutzung der Erleichterungsmöglichkeiten einher – sowohl für den Bilanzierenden als auch für den Abschlussprüfer.
Für den Wirtschaftsprüfer als Berater einerseits oder (freiwilligen) Abschlussprüfer andererseits ergeben sich zumindest derzeit noch zahlreiche offene Problemstellu...