Zolltarifrecht: Vorabentscheidungsersuchen: Einreihung
eines polymethinhaltigen Diagnosemittels
Leitsatz
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird
folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: War eine Ware im
Jahr 2005 als Färbemittel oder Farbstoff in die Position
3212 der Kombinierten Nomenklatur einzureihen, die aus Lösungsmitteln
und einer Polymethin-Substanz besteht, die zwar eine gewisse - jedenfalls
auf textile Stoffe nicht beständige - färbende
Wirkung haben kann, bei der einzureihenden Ware jedoch dazu dient,
Informationen über in einer Untersuchungslösung
(vorbehandeltes Blut) enthaltene Partikel (weiße Blutkörperchen)
dadurch zu erhalten, dass die Substanz im Wege der ionischen Anlagerung
an definierte Bestandteile der Partikel (Nukleinsäuren) molekulare
Strukturen bildet, die bei Bestrahlung mit einem Laserlicht bestimmter
Wellenlänge für eine begrenzte Zeit fluorochrom
werden und dieser Zustand und sein Ausmaß mit einer speziellen
Photozelle gemessen wird?
Fundstelle(n): CAAAE-44411
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Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 16.08.2013 - 4 K 147/11
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