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FG München Urteil v. - 5 K 1409/13

Gesetze: EStG § 64 Abs. 1, AO § 226, AO § 227

Kindergeld

Wegzug des Kindergeldberechtigten

keine Billigkeitsmaßnahme bei Doppelzahlung

Leitsatz

1. Die Haushaltszugehörigkeit des Kindes endet, wenn der Kindergeldberechtigte aus dem Haushalt auszieht, in dem das Kind verbleibt.

2. Eine Billigkeitsregelung wegen erfolgter Weiterleitung des Kindergelds an den anderen Berechtigten kommt nicht in Betracht, wenn der andere Berechtigte für den fraglichen Zeitraum ebenfalls Kindergeld beantragt und erhalten hat.

3. Die Familienkasse ist berechtigt, mit ihrem Rückforderungsanspruch gegen Ansprüche des Kindergeldberechtigten auf Auszahlung von Kindergeld für frühere Zeiträume aufzurechnen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
XAAAE-44404

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG München, Urteil v. 15.07.2013 - 5 K 1409/13

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