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FG Köln Urteil v. - 14 K 587/13 EFG 2013 S. 1745 Nr. 21

Gesetze: EStG a.F. § 10 Abs 1 Nr 7 EStG§ 12 Nr 5 EStG § 52 Abs 23d Satz 5, Abs 30a EStG § 52 Abs 24a Satz 3EStG § 9 Abs 6

Einkommensteuer/Grundgesetz

Berufsausbildungskosten, Ausschluss des Werbungskostenabzugs, Verfassungsmäßigkeit

Leitsatz

Der rückwirkend für Veranlagungszeiträume ab 2004 geregelte Ausschluss des Werbungskostenabzugs für Aufwendungen der erstmaligen Berufsausbildung und des Erststudiums nach § 9 Abs. 6 i.V.m. § 12 Nr. 5 EStG ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 6 Nr. 49
DStRE 2014 S. 197 Nr. 4
EFG 2013 S. 1745 Nr. 21
GAAAE-44398

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FG Köln, Urteil v. 17.07.2013 - 14 K 587/13

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