Berechnung der Spekulationsfrist bei schwebend unwirksamem Notarverkaufsvertrag
Leitsatz
Für den Zeitpunkt der Anschaffung oder Veräußerung bei einem privaten Veräußerungsgeschäft mit Grundstücken kommt es grundsätzlich
auf den Zeitpunkt des obligatorischen Kauf- oder Verkaufsvertrages an. Dies setzt jedoch bei einem Vertrag unter aufschiebender
Bedingung schon den Eintritt des zukünftigen Ereignisses voraus. Im Falle eines Verkaufs unter der aufschiebenden Bedingung
der Erteilung einer Freistellungsbescheinigung von einer öffentlich-rechtlichen Widmung gelangt der Verkaufsvertrag erst im
Zeitpunkt der Erteilgung der Bescheinigung zur Entstehung; insoweit tritt keine Rückwirkung auf den früheren Zeitpunkt des
Abschlusses des Notarvertrags ein (entgegen , BStBl. II 1999, 606).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/PR 2013 S. 6 Nr. 11 DStR 2014 S. 10 Nr. 18 DStRE 2014 S. 849 Nr. 14 EFG 2013 S. 1336 Nr. 16 KÖSDI 2014 S. 18992 Nr. 9 StBW 2013 S. 917 Nr. 20 Ubg 2014 S. 539 Nr. 8 EAAAE-44390
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