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Einkommensteuer | Keine Betriebsaufgabe durch Erbteilung verpachteter Flächen
Ein Land- und Forstwirt, der seinen bisher selbstbewirtschafteten Betrieb verpachtet, kann wählen, ob er die Betriebsverpachtung als Betriebsaufgabe i. S. des § 14 EStG behandeln oder sein Betriebsvermögen während der Zeit der Verpachtung als sog. ruhenden Betrieb fortführen will. Streitig war im Urteilsfall die Rechtsfrage, ob eine Erbauseinandersetzung, bei der bisher landwirtschaftliches Betriebsvermögen einzelnen Miterben als alleiniges Eigentum zugewiesen wird, zwingend zur Betriebsaufgabe eines landwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs führt. Das FG Niedersachsen hat – unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung – mit Urteil vom entschieden, dass es nicht zu einer Betriebsaufgabe führt, wenn landwirtschaftliches Betriebsvermögen eines Verpachtungsbetriebs im Wege ...