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Umsatzsteuer kompakt
Eilnachrichten
: Vorsteuerberichtigung von sog. Umlaufvermögen nach § 15a Abs. 2 UStG (BayLfSt)
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat in einer aktuellen Verfügung zur Vorsteuerberichtigung von sog. Umlaufvermögen nach § 15a Abs. 2 UStG Stellung genommen (.2.1-3/5 St33).
Hintergrund: Nach § 15a Abs. 2 UStG ist eine Vorsteuerberichtigung vorzunehmen, wenn sich bei einem Wirtschaftsgut, das nur einmalig zur Erzielung eines Umsatzes verwendet wird, die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgebenden Verhältnisse ändern. Die neue Fassung des § 15a UStG ist zum in Kraft getreten. Die Regelungen sind daher nur auf Vorsteuerbeträge anzuwenden, deren zugrunde liegende Umsätze nach dem ausgeführt werden (§ 27 Abs. 11 UStG). Damit scheidet eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a Abs. 2 UStG für Wirtschaftsgüter aus, die vor dem angeschafft oder hergestellt wurden, selbst wenn die Verwendung im Zeitraum der Neuregelung liegt. Gleiches gilt für vor dem bezogene Lieferungen und sonstige Leistungen für Wirtschaftsgüter, die erst nach dem fertig gestellt und verwendet werden.
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