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Keine Steuerbefreiung für Aufbau einer Tumorstatistik
, Revision zugelassen
In einem aktuellen Urteil nimmt das FG Berlin-Brandenburg zum Umfang der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG Stellung und liefert dabei neue Anhaltspunkte für die Grenzziehung zwischen steuerfrei und steuerpflichtig. Die Entscheidung reiht sich in den Kontext der Diskussion zu „eng verbundenen Umsätzen“ ein.
A. Leitsatz
Teilt eine onkologische Gemeinschaftspraxis mit Einverständnis ihrer Tumorpatienten die Tumorfälle der Krankenkasse zum Aufbau einer Tumorstatistik mit, sind die aus der Zuarbeit zur Datenbank erzielten Umsätze nicht gem. § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
B. Sachverhalt
Die Klägerin ist eine onkologische Gemeinschaftspraxis der Eheleute E. Im Rahmen einer Außenprüfung beanstandete das beklagte Finanzamt, dass Umsätze – die aus Zuarbeiten zu einer Tumordatenbank erzielt wurden – zu Unrecht nach § 14 Nr. 4 UStG als steuerfreie Umsätze behandelt wurden. Die Zuarbeit erfolgte in Form einer bloßen Übermittlung schriftlicher Zusammenfassungen der im Rahmen der Diagnostik, Therapie und Nachsorge erhobenen Befunde ohne weiteren Einfluss medizinischen Fachwissens. Dementsprechend erhöhten sich die steuerpflichtigen Netto-Umsätze der Klägerin in den Streitjahren 2004 und 2005. Hie...