Empfängerbenennung – Verweigerung – Neue Tatsache
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Mögliche Änderung nach § 173 AO und Kürzung von Betriebsausgaben: Kann die Verweigerung der Empfängerbenennung aufgrund eines nach Eintritt der Bestandskraft von Bescheiden an den Steuerpflichtigen gerichteten Benennungsverlangens die Änderung der Bescheide nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO rechtfertigen?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
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Fundstelle(n):
ZAAAE-44263