Antragsfrist bei Tonnagesteuer
Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.
Ist das für die Antragsfrist auf Anwendung der Tonnagesteuer maßgebliche „Erstjahr” das Jahr der Indienststellung des Schiffes oder bereits das Wirtschaftsjahr, in dem mit der auf die Erzielung gewerblicher Einkünfte aus den Betrieb eines Handelsschiffs im internationalen Verkehr gerichteten Tätigkeit begonnen wurde? - Handelt es sich bei der fremdfinanzierten Übernahme eines Schiffsbauvertrags um ein Hilfsgeschäft i.S. des § 5a Abs. 2 Satz 2 EStG?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele
praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht
entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der
Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.
Fundstelle(n):
OAAAE-44232