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Einkommensteuer | Auch nach Einführung der Abgeltungsteuer keine Kapitalertragsteuer bei obligationsähnlichen Genussrechten
Gewinne aus der Veräußerung von vor dem erworbenen obligationsähnlichen Genussrechten unterliegen auch nach Einführung der Abgeltungsteuer nicht dem Kapitalertragsteuerabzug (Bezug: § 168 AO; § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10, § 52a Abs. 10 Satz 7 EStG 2009; § 20 Abs. 1 Nr. 7, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 5 EStG 2002; § 1 Abs. 2 und 3, § 3 Abs. 1 Nr. 5 SolZG 1995).
Das ursprünglich nicht veröffentlichte Urteil wurde jetzt noch nachträglich amtlich veröffentlicht. Genussrechte, die keine Beteiligung an einem Liquidationserlös und damit keine i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG 2009 gesellschafterähnliche Rechtsstellung vermitteln, sind angesichts ihres „obligationsähnlichen” Charakters den sonstigen Kapitalforderungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG 2009 zuzuordnen. Ein Veräußerungsgewinn ist daher grundsätzlich nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG 2009 steuerbar. Nach der Übergangsbestimmung des § 52a Abs. 10 Satz 7 EStG 2009 ist die Regelung des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG 2009 jedoch auf Gewinne aus der...