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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Bedeutung der ausländischen Erbschaftsteuer auf Kapitalvermögen eines inländischen Erblassers für die deutsche Erbschaftsteuer
(1) Die Erbschaftsteuer, die ein ausländischer Staat auf den Erwerb von Kapitalvermögen erhebt, das ein inländischer Erblasser in dem Staat angelegt hatte, ist bei Fehlen eines DBA weder auf die deutsche Erbschaftsteuer anzurechnen noch als Nachlassverbindlichkeit zu berücksichtigen. (2) Führt die Doppelbesteuerung zu einer übermäßigen, konfiskatorischen Steuerbelastung, kann eine Billigkeitsmaßnahme geboten sein (Bezug: § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 8, § 21 ErbStG; §§ 163 und 227 AO; § 121 BewG; Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1, Art. 23 GG; Art. 1 1.ZP-EMRK; Art. 10, 56, 58 und Art. 293 EG; Art. 4 Abs. 3, Art. 6 Abs. 1 EUV; Art. 63, 65 und 267; Art. 17 Abs. 1 Satz 1, Art. 51 Abs. 1 Satz 1, Art. 52 Abs. 7 EUGrdRCh).
(1) Die im Jahr 2000 verstorbene Erblasserin, eine Großtante der Klägerin...