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Urlaubskürzung bei Wechsel von Vollzeit in Teilzeit nicht zulässig
Reduziert ein Arbeitnehmer seine Arbeitszeit von Vollzeit auf Teilzeit und arbeitet er nur noch an einzelnen Wochentagen, ist die entsprechende Kürzung des in Vollzeit entstandenen Urlaubs mit Unionsrecht unvereinbar und nicht zulässig. Die Kürzung des erworbenen Urlaubsanspruchs aufgrund einer Reduzierung der Wochenarbeitstage sei ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot von Teilzeitbeschäftigten, so der EuGH. Bisher war es in Deutschland gängige Praxis, dass ein Vollzeitarbeitnehmer bei Verringerung der Anzahl seiner Arbeitstage Resturlaubsansprüche aus der Vollzeit nur noch anteilig orientiert an der neuen Anzahl seiner Arbeitstage erhielt. Im Streitfall ging es um eine Arbeitnehmerin, die ihren Urlaub wegen Schwangerschaft und Elternzeit nicht nehmen konnte und im Anschluss an dies...