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DRSC veröffentlicht E-DRS 28 zur Kapitalflussrechnung
Das DRSC hat am 31. 7. 2013 den Entwurf eines Deutschen Rechnungslegungs Standards zur Kapitalflussrechnung (E-DRS 28) veröffentlicht. Der Entwurf weicht in seinem Grundaufbau und hinsichtlich der Zuordnung einzelner Zahlungsvorgänge zu Tätigkeitsbereichen vom derzeit gültigen Standard zur Kapitalflussrechnung (DRS 2) ab. Die wesentlichen Änderungen betreffen die
Definition der Zahlungsmitteläquivalente und damit die Abgrenzung des Finanzmittelfonds,
Darstellung von Zinsen und erhaltenen Dividenden sowie
Anhangangaben.
E-DRS 28 beschränkt die Definition der zum Finanzmittelfonds gehörenden Zahlungsmitteläquivalente auf als Aktivposten der Bilanz ausgewiesene Finanzmittel mit einer Gesamtlaufzeit von maximal drei Monaten. Jederzeit fällige Bankverbindlichkeiten sowie andere kurzfristig...