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Haftungsrecht | Kein Anspruch auf Ersatz anteiliger Umsatzsteuer bei Ersatzbeschaffung von privat
Der bei Beschädigung einer Sache zu leistende Schadensersatz schließt die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB). Im entschiedenen Fall erwarb der geschädigte Kläger nach einem Verkehrsunfall, für den die volle Haftung der Beklagten unstreitig ist, ein Ersatzfahrzeug zum Preis von 14.700 € von privat. Sein beschädigtes Auto hatte lt. Sachverständigengutachten einen Wiederbeschaffungswert von 18.487,40 € zzgl. 3.512,60 € Umsatzsteuer (22.000 € brutto). Die Beklagte rechnete auf Basis des Nettowiederbeschaffungswerts ab und verweigerte eine Regulierung hinsichtlich der vom Kläger begehrten anteiligen Umsatzsteuer in Höhe von 2.347,13 € (66,82 % von 3.512,60 € entsprechend dem Verhältnis von 14.700/22.000). Seine Revision zum BGH hatte keinen Erfolg. Mit d...