Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Entwurf der GoBD als konkretisierende Praxishilfe – Entgegnung auf den Beitrag von Burlein
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
[i]Entwurf der GoBD im Wortlaut in der NWB-Datenbank unter NWB HAAAE-37193Wie notwendig eine verständliche Zusammenfassung der „GoBS”, „GDPdU” und des „Fragen-und-Antworten-Katalogs zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung” als Klarstellung der verfahrensrechtlichen Anforderungen für Unternehmen und Berater ist, zeigen nicht nur die tägliche Prüfungspraxis, sondern auch Entscheidungen von Finanzgerichten mit konträren Kernaussagen. Den entsprechenden Entwurf eines BMF-Schreibens zu „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)” kritisierte Burlein in dieser Zeitschrift scharf. Die Argumente scheinen jedoch schwer nachvollziehbar und widersprechen teilweise sogar der bestehenden Gesetzeslage.
[i]Burlein, Buchführung; (K)eine Modernisierung – BMF will GoBS und GDPdU-Schreiben zusammenfassen, in: BBK 9/2013 S. 404 NWB UAAAE-34831Gerade der auf die „GDPdU” zutreffende Vorwurf der begrenzten Verständlichkeit und somit Praxistauglichkeit lässt sich nicht auf die GoBD übertragen. Die weiterhin „generalklauselartige” Bestimmung aufbewahrungspflichtiger Besteuerungsunterlagen ergibt sich zwangsläufig aus der Wahlfreiheit der Erfassungs- und Datenverwaltungssysteme.
Folglich ...