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Entwurf der GoBD als konkretisierende Praxishilfe für die elektronische Buchführung und Aufzeichnung
Entgegnung auf den Beitrag von Burlein in BBK 9/2013 S. 404
Wie [i]Entwurf der GoBD im Wortlaut in der NWB Datenbank unter NWB HAAAE-37193 notwendig eine verständliche Zusammenfassung der „GoBS“, „GDPdU“ und des „FAQ-Katalogs zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung“ als Klarstellung der verfahrensrechtlichen Anforderungen für Unternehmen und Berater ist, zeigen nicht nur die tägliche Prüfungspraxis, sondern auch Entscheidungen von Finanzgerichten mit konträren Kernaussagen. Den entsprechenden Entwurf eines BMF-Schreibens [i]Burlein, Buchführung; (K)eine Modernisierung – BMF will GoBS und GDPdU-Schreiben zusammenfassen, BBK 9/2013 S. 404 NWB UAAAE-34831 zu „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ kritisierte Burlein in dieser Zeitschrift scharf. Die Argumente scheinen jedoch schwer nachvollziehbar und widersprechen teilweise sogar der bestehenden Gesetzeslage.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Entbürokratisierungsrufer unterstützen Verschleierung
Das [i]Aufwand für Einzelaufzeichnungen hat sich deutlich reduziert Problem der Zumutbarkeit der Einzelaufzeichnung führte in der Vergangenheit zu Erleichterungsregelungen, z. B. im BMF-Schreiben zum „Verzicht auf die Aufbewahrung S. 837von Kassenstreifen bei Einsatz elektronischer Registrierkassen.“ Heute stellt sich dieses Problem regelmäßig nicht mehr, denn die vorherrschende...