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Umsatzsteuer | USt-IdNr. bei innergemeinschaftlicher Lieferung ausnahmsweise nicht erforderlich
Bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung ist in Ausnahmefällen die Angabe der USt-Identifikationsnummer des Abnehmers gemäß § 17c Abs. 1 Satz 1 UStDV nicht erforderlich. Voraussetzung ist, dass der deutsche Lieferant
[i]Unternehmer muss alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen habendie USt-Identifikationsnummer redlicherweise nicht mitteilen kann, obwohl er alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, und
[i]Erwerber muss für sein Unternehmen handelndass er hinreichend belegen kann, dass der Erwerber ein Unternehmer ist, der die Ware für sein Unternehmen erworben hat.
Im Streitfall ging es um ein Dreiecksgeschäft, bei dem der deutsche Unternehmer Maschinen an einen Unternehmer in den USA verkaufte, der sie an ein finnisches Unternehmen weiterveräußerte. Die Maschinen wurden von einer Spedition, die der Amerikaner beauftragt hatte, beim deutschen Unternehmer abgeholt und nach Finnland versch...