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Sächsisches FG Urteil v. - 6 K 429/12

Gesetze: UStG § 14c Abs. 2, UStG § 17 Abs. 1, FGO § 71 Abs. 2

Scheinrechnungen

Berichtigung der Steuerschuld setzt keine Rechnungsberichtigung voraus

Aufklärungsdefizit aufgrund unzureichender Mitwirkung des Finanzamts im Klageverfahren

Leitsatz

1. Die Berichtigung nach § 14c Abs. 2 Satz 4 UStG setzt keine Korrektur der zuvor erteilten Rechnungen über nicht erbrachte Leistungen voraus.

2. Offenbart das Finanzamt die für die Beurteilung des Streitfalls erforderlichen Erkenntnisse aus dem Erhebungsverfahren bei dem Rechnungsempfänger dem Finanzgericht nicht, kann das daraus resultierende Aufklärungsdefizit nicht zu Lasten des Klägers gehen.

Fundstelle(n):
UStB 2013 S. 289 Nr. 10
PAAAE-43371

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Sächsisches FG, Urteil v. 29.07.2013 - 6 K 429/12

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