Berichtigung der Steuerschuld setzt keine Rechnungsberichtigung voraus
Aufklärungsdefizit aufgrund unzureichender Mitwirkung des Finanzamts im Klageverfahren
Leitsatz
1. Die Berichtigung nach § 14c Abs. 2 Satz 4 UStG setzt keine Korrektur der zuvor erteilten Rechnungen über nicht erbrachte
Leistungen voraus.
2. Offenbart das Finanzamt die für die Beurteilung des Streitfalls erforderlichen Erkenntnisse aus dem Erhebungsverfahren
bei dem Rechnungsempfänger dem Finanzgericht nicht, kann das daraus resultierende Aufklärungsdefizit nicht zu Lasten des Klägers
gehen.
Fundstelle(n): UStB 2013 S. 289 Nr. 10 PAAAE-43371
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