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FG des Saarlandes Beschluss v. - 1 V 1184/13 EFG 2013 S. 1706 Nr. 20

Gesetze: EStG § 38 Abs. 1 S. 2, EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG § 8 Abs. 1, FGO § 69 Abs. 2 S. 2, FGO § 69 Abs. 3 S. 1

Lohnsteuerabzugspflicht des wirtschaftlichen Arbeitgebers nach § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG bei internationaler Arbeitnehmerentsendung

Leitsatz

Stellt eine estnische Firma einem inländischen Unternehmen die Personalkosten für den im Betrieb des inländischen Unternehmens eingegliederten, die Weisungen des inländischen Unternehmens ausführenden und am Firmensitz und bundesweit Serviceleistungen erbringenden Arbeitnehmers in Rechnung und findet danach die Arbeitnehmerüberlassung aufgrund summarischer Prüfung im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung ausschließlich im Interesse des inländischen Unternehmens statt, ist das inländische Unternehmen gem. § 38 Abs. 1 Satz 2 EStG in der seit geltenden Fassung zum Lohnsteuerabzug verpflichtet.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 1706 Nr. 20
NWB-Eilnachricht Nr. 38/2013 S. 2979
PStR 2014 S. 85 Nr. 4
FAAAE-43370

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG des Saarlandes, Beschluss v. 25.07.2013 - 1 V 1184/13

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