Betriebsausgabenabzug für Kosten eines häuslichen
Arbeitszimmers – Betriebliche Mitbenutzung von Flur, Küche und Bad
Leitsatz
Die nach dem Maß der anteiligen betrieblichen Nutzung ermittelten Aufwendungen für Küche, Diele und Bad/WC in der Wohnung
einer selbständig tätigen Lebensberaterin können nicht als Teil der Kosten eines steuerlich anzuerkennenden häuslichen Arbeitszimmers
als Betriebsausgaben abgezogen werden, weil es insoweit an einem verlässlichen Aufteilungsmaßstab für die Abgrenzung betrieblich
und privat veranlasster Kosten fehlt (Abgrenzung zum , BStBl II 2010 S. 122).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 15/2013 S. 705 DStR 2014 S. 6 Nr. 19 DStRE 2014 S. 779 Nr. 13 EFG 2013 S. 1023 Nr. 13 GStB 2013 S. 339 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 26/2013 S. 2042 StBW 2013 S. 872 Nr. 19 PAAAE-43358
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 04.06.2013 - 10 K 734/11 E
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