Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 10 K 2378/08 Kg
Gesetze: EStG 2002 § 65 Abs 1 Satz 1 Nr 2EWGV 1408/71 Art 2 Abs 1
EWGV 574/72Art 11a
EWGV 1408/71 Art 1 Buchst a
EWGV 1408/71 Art 14a Nr 1 Buchst a
EWGV 1408/71 Art 4 Abs 1 Buchst h
EWGV 1408/71 Art 13 Abs 1 Satz 1
Kein Kindergeld für zwölf Monate beschäftigten
polnischen Selbstständigen bei Bezug polnischer Familienleistungen
Leitsatz
Ein polnischer Staatsangehöriger, der mit seiner Familie in Polen lebt und teilweise polnische Familienleistungen bezieht
und nach der Bescheinigung „E 101” in Polen sozialversicherungspflichtig selbständig tätig ist, so dass er während seiner
inländischen unselbständigen Beschäftigung für einige Monate nicht der Versicherungspflicht unterliegt, hat gemäß Art. 14a
Nr. 1 Buchst. a i.V.m. Art. 13 Abs. 1 Satz 1 VO (EWG) Nr. 1408/71 keinen Anspruch auf deutsches Kindergeld.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 01.02.2011 - 10 K 2378/08 Kg
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