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Rückstellungen: Investitionszuschüsse und -zulagen
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Definition und Ansatz
1. Begriff
1.1 Investitionszuschüsse
Bei einem Investitionszuschuss handelt es sich um Zuwendungen von öffentlicher oder privater Hand, mit denen wirtschaftliche oder politische Förderungsziele verfolgt werden, ohne dass eine rechtliche Verpflichtung besteht. Der Zuschuss wird zumeist an bestimmte Bedingungen geknüpft, z. B. den Erhalt von Arbeitsplätzen. Dabei kann der Zuschuss entweder zur Anschaffung oder Herstellung eines Vermögensgegenstands oder zur Durchführung einer „aufwandswirksamen” Maßnahme bewilligt werden.
Die Zahlung eines Investitionszuschusses ist beim Empfänger regelmäßig steuerpflichtig. Allerdings sind nach § 3 Nr. 71 EStG die aus einer öffentlichen Kasse gezahlten Zuschüsse für den Erwerb eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft mit bis zu 20 % von 250.000 € = 50.000 € steuerfrei.
1.2 Investitionszulagen
Investitionszulagen sind Zuwendungen der öffentlichen Hand, die auf der Grundlage einer entsprechenden gesetzlichen Regelung gewährt werden, z. B. des InvZulG 2010, damit der Zuwendungsempfänger bestimmte Investitionen durchführ...