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NWB-EV Nr. 9 vom Seite 310

Die Reinvestitionsklausel nach der Erweiterung des Verwaltungsvermögenskatalogs

Mögliche Auswirkungen des § 13b Abs. 2 S. 2 Nr. 4a ErbStG auf eine Nachversteuerung

Jan Böttcher

Mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (BGBl 2013 I S. 1809) hat der Gesetzgeber nach zähem Ringen durch die Einfügung einer Nr. 4a in den § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG es doch noch geschafft, das Modell der „Cash-GmbH“ gesetzlich einzuschränken. Durch die Neuregelung werden jedoch nicht nur Gestaltungsüberlegungen zur Inanspruchnahme der Vergünstigungsregelungen der §§ 13a, 13b ErbStG erfasst (siehe hierzu auch Volland/Böttcher in NWB GAAAE-23305), sondern es wird eine neue Verwaltungsvermögensart in den Katalog des § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG aufgenommen.

Nachfolgend werden die möglichen Auswirkungen der Neuregelung auf die Inanspruchnahme der sog. Reinvestitionsklausel des § 13a Abs. 5 S. 3 und 4 ErbStG dargestellt. Daneben wird die Systematik der Reinvestitionsklausel und das Verständnis der Finanzverwaltung über eine nachsteuerunschädliche Reinvestition aufgezeigt. [i]Eingehend zu § 13a Abs. 5 ErbStG siehe auch Christoph Philipp in Viskorf/Knobel/Schuck/Wälzholz, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar Online (Stand Mai 2012), § 13a ErbStG Rn. 65 ff., NWB DokID NWB QAAAE-18910

I. Reinvestitionsklausel

1. Verstoß gegen Behaltensfristen

Das geltende ErbStG sieht umfangreiche Begünstigungen für Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen sowie Anteile an Kapitalgesellschaften vor (siehe zu den verfassungsrechtlichen Bedenken NWB SAAAE-19326, auf das land- und forstwirtschaftl...

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