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Die Erbschaftsteuer steht erneut auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand
Welche Handlungsoptionen bleiben?
Der Bundesfinanzhof hält die bisherige Begünstigung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer für verfassungswidrig, vgl. den NWB SAAAE-19326. Künftig sind möglicherweise weitreichende Änderungen und Verschärfungen zu erwarten. Damit steht das Erbschaftsteuergesetz nach 1995 und 2006 bereits zum dritten Mal auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand. Nachfolgend werden daher die wesentlichen Kritikpunkte des BFH am derzeitigen Erbschaftsteuerrecht aufgezeigt und ein Ausblick auf mögliche Änderungen gewagt. Abschließend werden Handlungsoptionen für Steuerpflichtige dargestellt.
I. Verfassungsrechtliche Bedenken des BFH
Bereits seit Jahren wurde in Fachkreisen gemunkelt, der BFH warte nur auf die Gelegenheit, dem BVerfG das neue Erbschaftsteuergesetz zur verfassungsmäßigen Überprüfung vorzulegen. Nun machen die Münchner Richter deutlich, dass sie von der Verfassungswidrigkeit überzeugt sind – wegen des Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG. Auffällig sind die sehr deutlichen Schlagworte, die der BFH verwendet, wie „Überprivilegierung”, „Begünstigungsüberhang” und „Überbegünstigung”.
Die Wucht, mit der der BFH das seines Erachte...