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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 7 SB 19/11

Gesetze: SGB IX § 69; SGB X § 48 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Der Ablauf der Heilungsbewährung stellt bei der Bewertung der Funktionseinschränkungen nach dem Schwerbehindertenrecht eine tatsächliche Veränderung iSv § 48 Abs 1 SGB X dar. Nach Ablauf der Heilungsbewährung ohne Rückfall ist der Grad der Behinderung anhand der noch verbliebenen Funktionseinschränkungen zum Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung festzustellen.

Fundstelle(n):
NAAAE-43217

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 19.02.2013 - L 7 SB 19/11

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