Praxis des Internationalen Steuerrechts 2013
2013
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Protokoll zum Abkommen zwischen dem Deutschen Institut in Taipeh und der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung hinsichtlich der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen unterzeichnet am in Taipeh und am in Berlin
Anlässlich der Unterzeichnung des Abkommens zwischen dem Deutschen Institut in Taipeh und der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung hinsichtlich der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten ergänzend die nachstehenden Bestimmungen vereinbart, die Bestandteil des Abkommens sind:
1. Zu Artikel 2:
Hinsichtlich des in Artikel 2 Absatz 3 Buchstabe b bezeichneten Gebiets gilt als vereinbart, dass dieses Abkommen die Erhebung der Bodenwertzuwachssteuer (Land Value Increment Tax) nicht berührt.
2. Zu Artikel 7:
Verkauft ein Unternehmen eines Gebiets durch eine Betriebsstätte im anderen Gebiet Güter oder Waren oder übt es dort eine Geschäftstätigkeit aus, so werden die Gewinne dieser Betriebsstätte nicht auf der Grundlage d...