Praxis des Internationalen Steuerrechts 2013
2013
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Abkommen zwischen dem Deutschen Institut in Taipeh und der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung hinsichtlich der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Das Deutsche Institut in Taipeh und die Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland –
von dem Wunsch geleitet, ihre wirtschaftlichen Beziehungen durch ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung hinsichtlich der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zu fördern –
sind wie folgt übereingekommen:
Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich
Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem der Gebiete nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a oder in beiden Gebieten ansässig sind.
Artikel 2 Unter das Abkommen fallende Steuern
(1) Dieses Abkommen gilt, ohne Rücksicht auf die Art der Erhebung, für Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, die in einem der Gebiete nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a erhoben werden.
(2) Als Steuern vom Einkommen und vom Vermögen gelten alle Steuern, die vom Gesamteinkommen, vom Gesamtvermögen oder von Teilen des Einkommens oder des Vermögens erhoben werden, einschließlich der Steue...