Praxis des Internationalen Steuerrechts 2013
2013
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Denkschrift
I. Allgemeines
Bei dem in Berlin am unterzeichneten Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen handelt es sich um den erstmaligen Abschluss eines Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen beiden Staaten. Die Aufnahme der Verhandlungen war anlässlich der Unterzeichnung des der Umsetzung des OECD-Standards für Transparenz und effektiven Informationsaustausch in Steuersachen dienenden Steuerinformationsaustauschabkommens am vereinbart worden.
Beide Abkommen stehen im Zusammenhang mit dem von der Regierung des Fürstentums Liechtenstein mit Erklärung vom eingeleiteten umfassenden Reformprozess im Bereich des liechtensteinischen Steuerrechts. Mit dieser sogenannten „Liechtenstein-Erklärung„ hatte sich das Fürstentum zur Umsetzung der durch die OECD entwickelten globalen Standards für Transparenz und Informationsaustausch in Steuersachen verpflichtet und die Bereitschaft erklärt, umfassende Lösungen zum Schutz der legitimen Steueransprüche anderer Staaten zu entwickeln. Das...