Praxis des Internationalen Steuerrechts 2013
2013
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Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
Die Bundesrepublik Deutschland und das Fürstentum Liechtenstein – in der Erkenntnis, dass die gut entwickelten wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Vertragsstaaten weitergehende
Zusammenarbeit verlangen,
in Anbetracht des Wunsches der Vertragsstaaten, ihre Beziehung weiter zu entwickeln, indem sie zu beiderseitigem Nutzen im Bereich der Besteuerung zusammenarbeiten,
vor dem Hintergrund des am geschlossenen Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über den Informationsaustausch in Steuersachen,
in Anbetracht des Wunsches der Vertragsstaaten, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen –
sind wie folgt übereingekommen:
Artikel 1 Unter das Abkommen fallende Personen
Dieses Abkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind.