Fallsammlung Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
9. Aufl. 2013
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Kapitel 6: Besteuerung (§§ 23, 24, 27 und 30 bis 32 KStG)
Fall 52 – Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Kapitalertragsteuer
Sachverhalt:
Die Transania GmbH hat ein zu versteuerndes Einkommen von 100 000 € erzielt. Die Gesellschafterversammlung beschließt
eine Thesaurierung des Gewinns in voller Höhe,
eine Gewinnausschüttung in maximaler Höhe,
eine Gewinnausschüttung in Höhe von 36 800 €.
Aufgabe:
Ermitteln Sie jeweils die Höhe der festzusetzenden Körperschaftsteuer und des Solidaritätszuschlages zur Körperschaftsteuer sowie die Höhe der möglichen Gewinnrücklage.
In den Fällen der Gewinnausschüttung sind jeweils
die Höhe der vom Ausschüttungsbetrag (= Bardividende) einzubehaltenden Abgeltungsteuer und des Solidaritätszuschlags zur Abgeltungsteuer,
die Höhe des Auszahlungsbetrags (= Nettodividende) und
die Höhe der verbleibenden Gewinnrücklage zu ermitteln.
Köllen/Vogl/Wagner, Lehrbuch Körperschaftsteuer, Kapitel 6.1 und 6.8
Lösung
Die Körperschaftsteuer bemisst sich gem. § 7 Abs. 1 KStG nach dem zu versteuernden Einkommen. Das Schema zur Ermittlung der festzusetzenden Körperschaftsteuer kann R 30 KStR entnommen werden.
Der Steuersatz d...