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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 6 K 169/10

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, AO § 162, EStG § 4 Abs. 1, GewStG § 7, KStG § 8 Abs. 1

Nicht erfasste Betriebseinnahmen aus Schwarzgeldgeschäften

Leitsatz

  1. Werden Kasseneinnahmen in erheblichem Umfang nicht vollständig aufgezeichnet, weist die Buchführung einen wesentlichen Mangel auf. Das FA ist dann zu einer Schätzung nach § 162 Abs. 1 AO berechtigt und kann weitere Beträge als BE bzw. steuerpflichtige Umsätze erfassen.

  2. Die nicht in der Buchführung einer GmbH erfassten BE aus Schwarzgeldgeschäften führen zu einer Erhöhung der Umsatzsteuer-Bemessungsgrundlage sowie zu vGA. Das gilt jedenfalls dann, wenn eine Verwendung der Schwarzgeldeinnahmen für betriebliche Zwecke nicht festgestellt werden kann.

Fundstelle(n):
BB 2013 S. 1750 Nr. 30
BBK-Kurznachricht Nr. 21/2013 S. 995
DB 2013 S. 2181 Nr. 39
PAAAE-43011

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 18.10.2012 - 6 K 169/10

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