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BFH 18.4.2013 VIII B 135/12, NWB 35/2013 S. 2763

Einkommensteuer | Gewinnerzielungsabsicht eines Rechtsanwalts

Nach dem entfällt auch bei einer Anwaltskanzlei mit zwei angestellten Anwälten der für die Gewinnerzielungsabsicht sprechende Anscheinsbeweis bereits dann, wenn die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass im konkreten Einzelfall nicht das Streben nach einem Totalgewinn, sondern persönliche Beweggründe des Steuerpflichtigen für die Fortführung des verlustbringenden Unternehmens bestimmend waren. Der BFH-Rechtsprechung lässt sich nicht der allgemeine Rechtsgrundsatz entnehmen, dass bei einer Beschäftigung von Mitarbeitern in einer Anwaltskanzlei und der Erzielung sechsstelliger Honorareinnahmen in der Regel davon auszugehen ist, dass die Kanzlei mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, so der BFH in seiner Urteilsbegründung. Entscheid...

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