NWB Nr. 35 vom Seite 2753

„Zeit ist Geld”

Beate A. Blechschmidt | Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Vorsorgen für den Fall der Fälle

„Zeit ist Geld.„ Das wusste schon Benjamin Franklin – so stammt dieses bekannte Sprichwort aus seinem im Jahr 1748 erstmals erschienenen Buch “Ratschläge für einen Kaufmann“ und ist wohl auch heute, gerade in der Arbeitswelt, noch genauso zutreffend wie damals. Doch nicht jede Leistung ist gleich viel wert. So sind Routineaufgaben, auch in den Augen von Mandanten, anders zu bewerten als außergewöhnlichere Vorgänge. Insbesondere für anspruchsvolle Leistungen bietet die Steuerberatervergütungsverordnung daher die Möglichkeit der Vereinbarung einer höheren Vergütung. Berners stellt ab Seite 2798 die Voraussetzungen für eine Vereinbarung nach § 4 StBVV dar und gibt Hinweise für die praktische Umsetzung.

Der BGH hat jetzt in einem aktuellen Urteil zur Abgrenzung zwischen den Pflichten des Steuerberaters aus Anlass der Erstellung des Jahresabschlusses und den Pflichten aus Anlass insolvenzrechtlicher Beratung bei verspäteter Insolvenzantragstellung Stellung genommen. Ditges beschreibt ab Seite 2807 die Folgen des Urteils für die Praxis.

Ein Dauerbrenner in der GmbH-Praxis und für GmbH-Geschäftsführer von besonderer Bedeutung ist die Frage der Sozialversicherungspflicht. Eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit liegt in der Regel vor, wenn der Betroffene Weisungen unterworfen und in die Organisation des Arbeitgebers eingegliedert ist. Allgemein anerkannt ist, dass ein Geschäftsführer, der mit mindestens 50 % an einer GmbH beteiligt ist, nicht der Sozialversicherungspflicht unterfällt, sofern nicht spezielle Umstände hinzukommen, die eine Ausübung der Gesellschaftsbefugnisse beeinträchtigen. Durch entsprechende Gestaltungen ist aber auch bei Geschäftsführern mit einer Beteiligung von unter 50 % und bei Fremdgeschäftsführern eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht denkbar. Bosse erläutert in seinem Beitrag ab Seite 2791 die wichtigsten Abgrenzungskriterien und stellt die von der Rechtsprechung und den Sozialversicherungsträgern anerkannten Argumente vor. Eine Checkliste mit Kontrollfragen unterstützt Sie bei der Beurteilung, ob eine Sozialversicherungspflicht vorliegt oder nicht.

Die typische Nachfolgesituation in einer Familien-GmbH sieht wohl meist wie folgt aus: Die Eltern oder zumindest ein Elternteil halten alle Gesellschaftsanteile und sind Geschäftsführer. Das Grundstück, auf dem das Unternehmen betrieben wird, gehört ihnen und wird der GmbH entgeltlich zur Nutzung überlassen. Es sind ein oder mehrere erwachsene Kinder vorhanden, die teilweise auch im Betrieb mitarbeiten. Steuerlich liegen hier regelmäßig die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung vor. Stinn beleuchtet ab Seite 2770 die zivilrechtlichen und steuerlichen Folgen beim Tod des Gesellschafters einer Familien-GmbH unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsaufspaltung.

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
NWB 2013 Seite 2753
QAAAE-42834