Regelung des § 15b i.V.m. § 20 Abs. 2b EStG verfassungswidrig
Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.
Mindert eine zur Verhinderung des Scheiterns eines Börsengangs an einen Mitgesellschafter für dessen Verpflichtung, seine Aktien innerhalb einer Stillhalteperiode nicht zu veräußern, gezahlte Stillhalteprämie den anlässlich des Börsengangs erzielten Gewinn aus der Veräußerung einbringungsgeborener Aktien in voller Höhe oder nur anteilig im Verhältnis der veräußerten zu den insgesamt gehaltenen Aktien? - Sind Zinsaufwendungen des Gesellschafters für ein als Brückenfinanzierung bis zum Börsengang aufgenommenes Darlehen Veräußerungskosten oder nachträgliche Sonderbetriebsausgaben bei dem in die AG eingebrachten Mitunternehmeranteil? - Unterliegen die Stillhalteprämie sowie die Zinsaufwendungen dem Halbabzugsverbot? - Handelt es sich bei einem Verlust, der aus einem Schuldverschreibungsvertrag mit nachschüssiger Zinszahlung (Asset-Linked-Note) und einem gegenläufigen Darlehensvertrag mit vorschüssigen Schuldzinsen entstanden ist, um ein „Steuerstundungsmodell” im Sinne des § 15b EStG? - Verstößt § 15b EStG gegen höherrangiges Recht? - Feststellungsbescheid nach § 15b EStG als Grundlagenbescheid für die Einkommensbesteuerung?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen,
die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit
oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele
praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht
entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der
Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.
Fundstelle(n):
LAAAE-42785