Geschäftsveräußerung im Ganzen: Fortführung der Vermietungstätigkeit des Grundstücksveräußerers durch Untervermietung – Vermietung
an Zwischenmieter als ähnliche unternehmerische Nutzung des Grundstücks
Leitsatz
Die Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen sind nicht erfüllt, wenn der Grundstücksveräußerer sein Vermietungsunternehmen
auch nach der Veräußerung in Form einer umsatzsteuerlich anzuerkennenden Untervermietung gegenüber den Endmietern weiterführt.
Die Vermietung eines Gebäudekomplexes an den Veräußerer als gewerblichen Zwischenvermieter unterscheidet sich wesentlich
von der Tätigkeit eines Endvermieters, der rd. 50 Wohn- und Geschäftseinheiten an unterschiedliche Endmieter vermietet, und
begründet daher eine neue (zusätzliche) unternehmerische Nutzung des Grundstücks, die nicht die erforderliche Ähnlichkeit
mit dem von dem Veräußerer betriebenen Unternehmen aufweist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/PR 2013 S. 6 Nr. 8 EFG 2013 S. 1525 Nr. 18 IAAAE-42598
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 01.02.2013 - 1 K 3144/11 U
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