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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 1 K 3144/11 U EFG 2013 S. 1525 Nr. 18

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1a, UStG § 4 Nr. 9 Buchst. a, UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a, UStG § 9 Abs.1, UStG § 15a Abs. 1, UStG § 15a Abs. 10 Satz 1, BGB § 566, BGB § 578 Abs. 2

Geschäftsveräußerung im Ganzen: Fortführung der Vermietungstätigkeit des Grundstücksveräußerers durch Untervermietung – Vermietung an Zwischenmieter als ähnliche unternehmerische Nutzung des Grundstücks

Leitsatz

  1. Die Voraussetzungen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen sind nicht erfüllt, wenn der Grundstücksveräußerer sein Vermietungsunternehmen auch nach der Veräußerung in Form einer umsatzsteuerlich anzuerkennenden Untervermietung gegenüber den Endmietern weiterführt.

  2. Die Vermietung eines Gebäudekomplexes an den Veräußerer als gewerblichen Zwischenvermieter unterscheidet sich wesentlich von der Tätigkeit eines Endvermieters, der rd. 50 Wohn- und Geschäftseinheiten an unterschiedliche Endmieter vermietet, und begründet daher eine neue (zusätzliche) unternehmerische Nutzung des Grundstücks, die nicht die erforderliche Ähnlichkeit mit dem von dem Veräußerer betriebenen Unternehmen aufweist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/PR 2013 S. 6 Nr. 8
EFG 2013 S. 1525 Nr. 18
IAAAE-42598

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 01.02.2013 - 1 K 3144/11 U

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