Steuerermäßigung auf Abfindung bei
Zahlung in zwei Teilbeträgen
Leitsatz
Für eine Abfindung aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(aus betriebsbedingten Gründen) ist die Steuerermäßigung
gemäß § 34 EStG nicht zu gewähren,
wenn eine weitere, ca. 12,5% der Gesamtleistung ausmachende Teilleistung
in einem anderen Jahr gezahlt wurde und diese weitere Teilleistung als
Ausgleich dafür gewährt wurde, dass der Arbeitnehmer
seine Kündigungsschutzklage zurücknimmt und in
eine Transfer-Gesellschaft wechselt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStR 2014 S. 6 Nr. 27 DStRE 2014 S. 1107 Nr. 18 EFG 2013 S. 1669 Nr. 20 EStB 2014 S. 72 Nr. 2 UAAAE-42594
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.01.2013 - 6 K 2670/10
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