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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 2104/10 EFG 2013 S. 1711 Nr. 20

Gesetze: UStG § 3 Abs. 6 Satz 5; UStG § 6aUStDV §§ 17a, 17c

Bewegte Lieferung bei innergemeinschaftlichen Reihengeschäften

Leitsatz

1. Auch, wenn bei einem innergemeinschaftlichen Reihengeschäft der Abnehmer des im anderen Mitgliedsstaat ansässigen Vertragspartners des Unternehmers den Spediteur mit dem Transport der Ware beauftragt und dieser die Ware direkt an den Sitz dieses Abnehmers befördert, ist die bewegte Lieferung derjenigen des Unternehmers an seinen Vertragspartner – also der ersten Lieferung – zuzuordnen, wenn der Unternehmer weder wusste, noch wissen musste, dass der Transportauftrag vom Abnehmer des Unternehmers erteilt wurde.

2. Steht fest, dass die Ware in den anderen Mitgliedsstaat gelangt ist und liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der Unternehmer von einem Steuerbetrug des Abnehmers wusste oder wissen musste, so kommt es für die Steuerfreiheit der Lieferung nicht darauf an, ob die Buch- und Belegnachweise vollständig sind und die Voraussetzungen des Vertrauensschutzes vorliegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2014 S. 8 Nr. 21
EFG 2013 S. 1711 Nr. 20
Ubg 2014 S. 615 Nr. 9
KAAAE-42593

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 04.12.2012 - 6 K 2104/10

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