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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 185/11 EFG 2013 S. 1694 Nr. 20

Gesetze: KStG § 8b Abs. 2, KStG § 8b Abs. 4

Körperschaftsteuer: Besteuerung des Veräußerungsgewinns einbringungsgeborener Anteile

Leitsatz

Die Besteuerung des Veräußerungsgewinns von einbringungsgeborenen Anteilen nach § 8b Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 KStG a. F. ist verfassungsgemäß. Es kommt dabei nicht darauf an, dass die stillen Reserven der zu Buchwerten übertragenen Mitunternehmeranteile bereits bei erneuter Veräußerung dieser Anteile durch die aufnehmende Gesellschaft steuerlich erfasst wurden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 1694 Nr. 20
RAAAE-42582

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 19.06.2013 - 2 K 185/11

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