Minderung der Entfernungspauschale um den vollen Sachbezugswert einer vom Arbeitgeber kostenlos zur Verfügung gestellten Jahresnetzkarte
Leitsatz
1. Nutzt ein Arbeitnehmer für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte öffentliche Verkehrsmittel, ist die Entfernungspauschale
um den (vollen) Sachbezugswert einer ihm von seinem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Jahresnetzkarte zu kürzen. Eine nur
anteilige Kürzung im Verhältnis der Arbeitstage zu den Kalendertagen kommt nicht in Betracht.
2. Nicht nur eine bloße Kürzung der Anrechnung, sondern deren vollständiger Entfall mit der Folge des Ansatzes einer ungeschmälerten
Entfernungspauschale ergäbe sich nur dann, wenn der Arbeitnehmer von seiner Freifahrtberechtigung (überhaupt) keinen Gebrauch
gemacht, insbesondere die Fahrten mit dem eigenen PKW unternommen hätte.
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