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Streitfragen der Gewerbesteuer
Wesentliche Konfliktfelder und Gestaltungsparameter
Durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts haben sich die Rahmenbedingungen bei der Gewerbesteuer nicht grundlegend geändert. Die Erhöhung des Verlustrücktrags gem. § 10d Abs. 1 Satz 1 EStG auf 1 Mio € entfaltet für die Gewerbesteuer keine Wirkung . Von Bedeutung sind allerdings die punktuellen Änderungen durch die sog. kleine Organschaftsreform, da die Voraussetzungen der gewerbesteuerlichen Organschaft vollständig den körperschaftsteuerlichen Anforderungen entsprechen . Der Blick auf die Rechtsprechung zeigt die starke Streitbefangenheit der Abgabe mit zahlreichen ungeklärten Rechtsanwendungsproblemen . Der Beitrag konzentriert sich auf wesentliche Konfliktfelder, gliedert diese anhand des Ermittlungsschemas der Gewerbesteuer und zeigt andererseits Gestaltungsparameter auf.
Ebber, infoCenter, Gewerbesteuer NWB KAAAB-14433
Wie stellt sich die aktuelle Situation der Gewerbesteuer dar?
Was gilt bezüglich Beginn und Ende der Steuerpflicht?
Wie wirken sich Hinzurechnungstatbestände und Hebesätze aus?
I. Problemstellung
[i]Costa/Bennert, Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen von Finanzierungsanteilen, StuB 2012 S. 702 NWB VAAAE-17436 Schöneborn, Gewerbesteuerliche Hinzurechnung für die befristete Überlassung von Rechten, NWB 2012 S. 2952 NWB BAAAE-16060 Kolbe, Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1 GewStG, BBK 2012 S. 698 NWB VAAAE-14228 Hilbertz, Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen, KSR 8/2012 S. 11 NWB KAAAE-14557Nach wie vor ...