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StuB 16/2013 S. 631

Einkommensteuer | Kapitalertragsteuerabzug bei steuerbefreiten Körperschaften

Die Randziffern 295 und 296 des NWB AAAAE-19961 (BStBl 2012 I S. 953) gelten auch entsprechend, wenn eine amtlich beglaubigte Kopie des Feststellungsbescheids nach § 60a AO des FA überlassen wird, dessen Erteilung nicht S. 632länger als drei Kalenderjahre zurückliegt ( NWB PAAAE-42428).

Hintergrund: Für die vollständige Abstandnahme vom Steuerabzug nach § 44a Abs. 4 und 7 EStG und die teilweise Abstandnahme vom Steuerabzug nach § 44a Abs. 8 EStG ist grds. die Vorlage einer Bescheinigung (NV 2 B) erforderlich. Es wird jedoch nicht beanstandet, wenn dem Schuldner der Kapitalerträge oder der auszahlenden Stelle statt der Bescheinigung eine amtlich beglaubigte Kopie des zuletzt erteilten Freistellungsbescheids überlassen wird, der für einen nicht äl...BStBl 2012 I S. 953

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