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Monatsweise geführte, lose Blätter kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
Hat der Stpfl. über die Pkw-Nutzung jeweils für einen Monat Aufzeichnungen auf einem Vordruck vorgenommen, der unter der Bezeichnung „Reisekosten-Nachweis” vertrieben wird, und sind die für die einzelnen Monate erstellten Blätter nicht miteinander verbunden, so ist hierdurch kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch erstellt worden (Bezug: § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG).
Nach ständiger und gefestigter höchstrichterliche Rechtsprechung setzt die Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs voraus, dass es in einer gebundenen oder jedenfalls in sich geschlossenen Form geführt wird, die nachträgliche Einfügungen oder Veränderungen ausschließt oder zumindest deutlich als solche erkennbar werden lässt.