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BFH 16.5.2013 II R 15/12, StuB 16/2013 S. 635

Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung zu Daten der Nutzer einer Internethandelsplattform

Die Beantwortung eines Sammelauskunftsersuchens der Steuerfahndung zu Daten der Nutzer einer Internethandelsplattform kann nicht wegen einer privatrechtlich vereinbarten Geheimhaltung dieser Daten abgelehnt werden (Bezug: § 24, § 30a, § 93, § 97, § 208 Abs. 1 AO; Art. 1 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3 GG; § 118 Abs. 2 FGO).

Praxishinweise

Die Finanzbehörde kann von am Besteuerungsverfahren nicht beteiligten Dritten eine Auskunft nach § 93 AO 1977 nur verlangen, wenn sie zur Sachverhaltsaufklärung geeignet und notwendig, die Pflichterfüllung für den Betroffenen möglich und seine Inanspruchnahme erforderlich, verhältnismäßig und zumutbar ist. Die Auskünfte sind wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen zu erteilen. Auskunftspflichtige, die nicht aus dem Gedächtnis Auskunft geben können, haben nach § 93 Abs. 3 Satz 2 AO Bücher, Aufzeichnungen, Geschäfts...

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