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Korrektur von Steuerbescheiden im Zeitalter elektronischer Steuererklärungen
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB IAAAE-42491 Ohne die automatisierte Datenverarbeitung könnten die Steuergesetze nicht mehr gleichmäßig, rechtmäßig und zeitnah vollzogen werden. Dies gilt nicht nur für die Steuerfestsetzung, sondern auch schon für die Steuererklärung.
Ausführlicher Beitrag s..
Sorgfaltspflichten bei Erstellung der Steuererklärung
[i]Sorgfaltspflichten auch bei elektronischer Steuererklärung Die Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen unterscheiden sich bei elektronischen Steuererklärungen nicht von der herkömmlichen Formularnutzung. Wer seine Einkommensteuererklärung aber auf Papierformularen abzugeben gewöhnt ist, wird sich bei elektronischen Steuererklärungsprogrammen sicherlich die Frage stellen, ob er alle Formulare umfassend zur Kenntnis genommen und verstanden sowie alle notwendigen Daten zutreffend eingetragen hat.
Prüfung des Steuerbescheids
[i]Zeitnahe Überprüfung des Steuerbescheids unerlässlich Da gerade im Arbeitnehmerbereich Steuerbescheide – abgesehen von den durch BMF-Schreiben angeordneten Vorläufigkeiten – regelmäßig endgültig ergehen, also auch nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen, sollte die Richtigkeit der Steuerfestsetzung nach Bekanntgabe des Bescheids umgehend – d. h. innerhalb der einmonatigen Einspruchsfrist – gründlic...