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Arbeitsrecht | Insolvenzrechtliche Sicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeit durch Doppeltreuhand
Für die in der Arbeitsphase grds. nicht insolvenzfesten Altersteilzeitarbeitsverhältnisse, die ab dem oder später begonnen haben, besteht ein spezieller Insolvenzschutz für die während der Arbeitsphase der Altersteilzeit entstandenen Wertguthaben (§ 8a AltTZG). Dabei handelt es sich um einen individualrechtlichen Anspruch des einzelnen Arbeitnehmers, förderungsrechtliche Konsequenzen aus einem diesbezüglichen Verstoß drohen aber nicht. Allerdings sagt das Gesetz bewusst nicht, was eine geeignete Insolvenzsicherung ist (vgl. BT-Drucks. 15/1515 S. 236). Im Falle der Sicherungsform durch Doppeltreuhand erlischt aber in der Insolvenz des Arbeitgebers der zur Absicherung des Wertguthabens geschlossene Treuhandvertrag mit der Folge, dass der Treuhänder das verwaltete Vermögen an den ...